Allgemeine Geschäftsbedingungen


Allgemeines

Diese Geschäftsbedingungen gelten als vereinbart und bilden einen integrierenden Bestandteil aller Leistungen von Wimmer Realitäten GmbH, ohne Ansehung des Zeitpunktes der Leistung oder wann ein allfälliger, der Leistung zu Grunde liegender Auftrag überhaupt erteilt wurde. Die Gültigkeit dieser Geschäftsbedingungen erstreckt sich auch auf die Geschäftstätigkeit von Wimmer Realitäten GmbH, welche ohne ausdrücklichen Bezug auf die Geschäftsbedingungen oder auch als reine Nebenleistung erfolgt. Ein Abgehen von diesen Geschäftsbedingungen bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von Wimmer Realitäten GmbH.       

Wimmer Realitäten GmbH wird ausschließlich aufgrund dieser AGB tätig. Jegliche Aufnahme des Geschäftsverkehrs gilt als vorbehaltlose Zustimmung zu diesen AGB.

Die AGB gehen diesen Bestimmungen vor, soweit die nachstehenden AGB mit Bestimmungen der Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über Standes- und Ausübungsregeln für ImmobilienmaklerInnen (IMV), BGBl. Nr. 297/1996 und dem Maklergesetz, BGBl. Nr. 262/1996 jeweils in der derzeit gültigen Fassung im Widerspruch stehen. Die übrigen Bestimmungen der IMV und des MaklerG sowie auf Individualvereinbarung beruhende Bestimmungen bleiben unberührt.

 

Angebot

Sämtliche Angebote von Wimmer Realitäten GmbH, in welcher Form und in welchen Medien auch immer, erfolgen freibleibend und unverbindlich. Für eine zwischenzeitige Verwertung der angebotenen Objekte durch Wimmer Realitäten GmbH selbst oder durch Dritte wird keine Gewähr geleistet; ebenso erfolgt keine Gewähr für die von Wimmer Realitäten GmbH weitergegebenen Informationen über die Konditionen für besondere Leistungen (wie Kreditzinsen, Kreditraten, Bearbeitungsgebühren, Honorare etc.), welche zwischenzeitig vom Erbringer der Leistung einer Änderung unterzogen wurden. Es obliegt dem/der EmpfängerIn eines solchen Angebotes, sich vor einem Abschluss zu vergewissern, ob die angenommenen Konditionen noch gültig sind. Immobilienangebote, welche dem/der AngebotsempfängerIn bereits als verkäuflich bzw. vermietbar oder verpachtbar bekannt sind, hat der/die EmpfängerIn unverzüglich Wimmer Realitäten GmbH mitzuteilen und zwar unter Beifügung einer kurzen schriftlichen Information, wann und durch wen er/sie von dieser Geschäftsgelegenheit bereits vorher erfahren hat. Sollte der/die EmpfängerIn eines Angebotes dies unterlassen, gilt das Maklerangebot von Wimmer Realitäten GmbH als anerkannt. Der Vermittlungsvertrag bildet die Grundlage der Tätigkeit von Wimmer Realitäten GmbH. Der/die AuftraggeberIn ist verpflichtet, Wimmer Realitäten GmbH bei ihren Vermittlungstätigkeiten zu unterstützen.

 

Die Pflichten des Auftraggebers / der Auftraggeberin sind:

  • Wimmer Realitäten GmbH über sämtliche, das zu vermittelnde Objekt betreffende Tatsachen richtig und vollständig zu informieren.
  • Über die Gelegenheit zum Abschluss eines von Wimmer Realitäten GmbH zu vermittelnden Rechtsgeschäfts vollständig Verschwiegenheit zu bewahren.
  • Sämtliche für die Gültigkeit des von Wimmer Realitäten GmbH zu vermittelnden Rechtsgeschäftes erforderlichen Bewilligungen einzuholen und Wimmer Realitäten GmbH jederzeit über den Stand der diesbezüglichen Verfahren schriftliche Auskunft zu erteilen.

 

Verletzt der/die AuftraggeberIn die vorstehenden Verpflichtungen, so wird er/sie Wimmer Realitäten GmbH gegenüber schadensersatzpflichtig, dies auch für einen entgangenen Gewinn. Die Haftung von Wimmer Realitäten GmbH wird auf unmittelbare und vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden beschränkt, sofern dies gesetzlich zulässig ist. Eine darüber hinausgehende Schadensersatzpflicht von seitens Wimmer Realitäten GmbH wird ausdrücklich ausgeschlossen.

 

Angaben zu Angeboten oder Dienstleistungen

Die Angaben erfolgen seitens Wimmer Realitäten GmbH nach bestem Wissen und Gewissen. Für die Richtigkeit solcher Angaben, insbesondere über Lage, Größe oder Beschaffenheit oder Sonstiges wird seitens Wimmer Realitäten GmbH keine Gewähr übernommen, weil solche Angaben im Allgemeinen auf Informationen der Abgeber beruhen oder aus einem Sachverständigengutachten hervorgehen. Sollten seitens Wimmer Realitäten GmbH zur Objektpräsentation Planskizzen verwendet werden, beruhen diese auf Vorlagen (Baupläne, auch manchmal handgefertigte Bestandpläne oder Handskizzen etc.). Somit kann für die Maßstabgenauigkeit sowie die Übereinstimmung mit der Natur keine Gewähr übernommen werden. Ebenso übernimmt Wimmer Realitäten GmbH keine Gewähr für Schreibfehler, Druckfehler, Aktualisierungsrückstände oder Übertragungsfehler in den zur Veröffentlichung ihrer Angebote ausgewählten Medien, welcher Art auch immer, insbesondere Printmedien, Internet-Publikationen oder sonstige Angebote bzw. Informationsservices im Onlinebereich.

 

Weitergabe von Informationen oder Unterlagen an Dritte

Die von Wimmer Realitäten GmbH übermittelten Angebote und Informationen sind vertraulich und nur für den/die EmpfängerIn bestimmt. Jede Weitergabe der von Wimmer Realitäten GmbH zur Verfügung gestellten Verkaufsunterlagen (Planskizzen, Grundbuchauszüge, gestaltete Objektangebote ob in gedruckter Form oder im Internet bzw. Onlinebereich) zu gewerblichen Zwecken ist nicht gestattet. Eine jede, auch nicht kommerzielle Weitergabe der Informationen über die von Wimmer Realitäten GmbH angebotenen Objekte oder von Wimmer Realitäten GmbH vermittelten Interessenten bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch Wimmer Realitäten GmbH, widrigenfalls der/diejenige der/die solche Informationen unerlaubt weitergibt, aus dem Titel des Schadenersatzes für jeden Geschäftsausfall sowie jeden sonstigen dadurch eingetretenen Schaden haftet.

 

Provision

Der Anspruch auf Provision entsteht gemäß §7 MaklerG mit der Rechtswirksamkeit (d.i. die Willensübereinstimmung oder ein allfälliger Bedingungseintritt) hinsichtlich des vermittelten Geschäfts. Im Falle einer aufschiebenden Bedingung besteht der Provisionsanspruch auch dann, wenn der bedingte Vertrag zwar vor Eintritt der Bedingung aufgelöst wird, die Bedingung ohne vorzeitige Auflösung aber eingetreten wäre. Die Provisionspflicht entsteht nach Namhaftmachung des vermittelten Interessenten unabhängig davon, ob das vermittelte Geschäft mit oder ohne Intervention von Wimmer Realitäten GmbH und unabhängig davon, wann es zustande gekommen ist. Die Namhaftmachung stellt jedenfalls die Erfüllung gemäß § 11 FAGG dar. Die Provision ist mit der Rechtswirksamkeit des vermittelten Geschäfts fällig.

Wimmer Realitäten GmbH ist grundsätzlich berechtigt, Vermittlungsvergütungen mit beiden Vertragspartnern eines Rechtsgeschäftes zu vereinbaren.

Der volle Provisionsanspruch entsteht auch:

  • wenn der Vertrag zu anderen, vom Angebot abweichenden Bedingungen abgeschlossen wird.
  • wenn der Vertrag über ein anderes Objekt mit dem von Wimmer Realitäten GmbH vermittelten Vertragspartner zustande kommt. Insbesondere auch dann, wenn es sich bei dem vermittelten Geschäft um ein anderes als ein zweckgleichwertiges Geschäft handelt und die Vermittlung des Geschäfts in den Tätigkeitsbereich von Wimmer Realitäten GmbH gemäß § 15 Abs 1 Z 2 MaklerG fällt.
  • wenn und soweit ein Vertrag über ein von Wimmer Realitäten GmbH vermitteltes Geschäft durch in zeitlichem und wirtschaftlichem Zusammenhang stehende Verträge erweitert oder ergänzt wird. Der Provisionsanspruch ist vom Ausmaß der Erweiterung oder Ergänzung abhängig.

Die vorherige Zustimmung von Wimmer Realitäten GmbH ist bei jeder Bekanntgabe der von ihr angebotenen Objekte bzw. der von ihr namhaft gemachten InteressentInnen durch den/die AuftraggeberIn an Dritte notwendig und lässt den Provisionsanspruch unberührt. Wenn das im Maklervertrag bezeichnete Geschäft nicht mit dem/der AuftraggeberIn, sondern mit einer anderen Person zustande kommt, bleibt der Provisionsanspruch dem/der AuftraggeberIn gegenüber (§ 15 Abs. 1 Z 3 MaklerG) bestehen.

Der/die AuftraggeberIn hat dieser Person die ihr von Wimmer Realitäten GmbH bekannt gegebene Möglichkeit zum Abschluss mitgeteilt oder das Geschäft kommt nicht mit dem/der vermittelten Dritten, sondern mit einer anderen Person zustande, weil der/die vermittelte Dritte dieser die Geschäftsgelegenheit bekannt gegeben hat. 

 

Der Provisionsanspruch bleibt auch dann bestehen, wenn das bezeichnete Geschäft wider Treu und Glauben nur deshalb nicht zustande kommt, weil der/die AuftraggeberIn entgegen dem Verhandlungsverlauf einen für das Zustandekommen des Geschäfts erforderlichen Rechtsakt ohne beachtenswerten Grund unterlässt, oder das Geschäft mit dem/der vermittelten Dritten deshalb nicht zustande kommt, weil ein gesetzliches oder ein vertragliches Vorkaufs-, Widerkaufs- oder Eintrittsrecht ausgeübt wird. Auch wenn das angestrebte Rechtsgeschäft nicht zustande kommt, sind Aufwendungen von Wimmer Realitäten GmbH, auf Grund von zusätzlichen Aufträgen, die ihr vom Auftraggeber/von der Auftraggeberin erteilt werden, gesondert zu vergüten. Ein Provisionsanspruch entsteht auch dann, wenn Wimmer Realitäten GmbH ein Alleinvermittlungsauftrag erteilt wird und dieser vom Auftraggeber/von der Auftraggeberin vertragswidrig ohne wichtigen Grund vorzeitig aufgelöst wird oder das Geschäft während der Dauer des Alleinvermittlungsauftrages vertragswidrig ohne Vermittlung von Wimmer Realitäten GmbH oder durch die Vermittlung eines anderen vom Auftraggeber/von der Auftraggeberin beauftragten Maklers/Maklerin zustande kommt.

Es werden die jeweils in den gesetzlichen Bestimmungen genannten Höchstsätze an Provision vereinbart, wenn nicht schriftlich dem Auftraggeber etwas anderes bestätigt wird. Die Provision versteht sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer und ist sofort mit Rechnungserhalt zur Zahlung fällig. Wimmer Realitäten GmbH ist berechtigt, Rechnungen und Mahnungen auch per E-Mail zu übermitteln. Rechnungen an Wimmer Realitäten GmbH sind ausschließlich über den Bankweg anhand der bekanntgegebenen Kontodaten zu begleichen.

Der zur Berechnung der Provisionsansprüche heranzuziehende Wert richtet sich nach dem vereinbarten Kaufpreis/Miete/Pacht für das Objekt und dem Betrag, der den vom Käufer sonst übernommenen Verpflichtungen entspricht.

Für den Fall des schuldhaften Zahlungsverzuges verpflichtet sicher der Kunde/die Kundin zur Bezahlung von Verzugszinsen. Der Kunde/die Kundin ist darüber hinaus auch zum Ersatz anderer, durch seinen/ihren schuldhaften Verzug verursachter Schäden verpflichtet. Dazu gehören insbesondere die notwendigen Kosten zweckentsprechender, außergerichtlicher Betreibungs- oder Einbringlichkeitsmaßnahmen, soweit diese in einem angemessenen Verhältnis zur betriebenen Forderung stehen.

 

Widerrufs- bzw. Rücktrittsrecht bei Fernabsatz- und Außergeschäftsraumverträgen

Der/die AuftraggeberIn wird hiermit darüber informiert, dass für einen Verbraucher (im Sinne des § 1 KSchG) bei Abschluss des Vermittlungsauftrages, eines Suchauftrages oder eines sonstigen Maklerauftrages der außerhalb der Geschäftsräume des Maklers oder ausschließlich über Fernabsatz geschlossen wurde, gemäß § 11 FAGG ein Rücktrittsrecht von diesem Vertrag binnen 14 Tagen besteht. Die Rücktrittsfrist beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Um dieses Widerrufsrecht auszuüben, ist Wimmer Realitäten GmbH mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über diesen Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, zu informieren.

Es kann dafür auch das Muster-Widerrufsformular verwendet werden, dieses ist jedoch nicht vorgeschrieben. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass diese Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist vom Auftraggeber/von der Auftraggeberin abgesendet wurde.

Bei Widerruf wird die Wimmer Realitäten GmbH alle Zahlungen, welche sie vom Auftraggeber erhalten hat, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrages bei Wimmer Realitäten GmbH eingegangen ist. Für diese Rückzahlung wird dasselbe Zahlungsmittel verwendet, das bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt wurde, in keinem Fall werden wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Wenn Wimmer Realitäten GmbH vor Ablauf dieser vierzehntägigen Rücktrittsfrist vorzeitig tätig werden soll, bedarf es einer ausdrücklichen Aufforderung durch den/die AuftraggeberIn, der/die damit – bei vollständiger Vertragserfüllung (etwa auch Namhaftmachung) innerhalb dieser Frist – sein Rücktrittsrecht gemäß § 11 FAGG verliert.

Die Namhaftmachung stellt jedenfalls die Erfüllung gemäß § 11 FAGG dar. Eine Pflicht zur Zahlung der Provision besteht erst nach Zustandekommen des vermittelten Geschäfts (Kaufvertrag, Mietvertrag, Pachtvertrag) aufgrund der verdienstlichen, kausalen Tätigkeit des Maklers.

Im Fall eines Rücktritts nach § 11 FAGG verpflichtet sich der/die AuftraggeberIn, von den gewonnenen Informationen keinen Gebrauch zu machen. Verletzt der/die AuftraggeberIn diese Verpflichtung, hat die Wimmer Realitäten GmbH Anspruch auf eine Schadenersatzzahlung, deren Höhe mit der vereinbarten Provision pauschaliert wird.

Das FAGG gilt gemäß § 1 Abs. 2 Z 6 u. Z 7 FAGG weder für Verträge über die Begründung, den Erwerb oder die Übertragung von Eigentum oder anderen Rechten an unbeweglichen Sachen noch für Verträge über den Bau von neuen Gebäuden, erhebliche Umbaumaßnahmen an bestehenden Gebäuden oder die Vermietung von Wohnraum.

 

Vertragsrücktritt vom vermittelten Geschäft (§ 30a KSchG)

Ein/e AuftraggeberIn, der/die Verbraucher (§ 1 KSchG) ist und seine/ihre Vertragserklärung am selben Tag, an dem er/sie das Vertragsobjekt erstmalig besichtigt hat, abgegeben hat, seine/ihre Erklärung auf den Erwerb eines Bestandrechts, eines sonstigen Gebrauchs- oder Nutzungsrechts oder auf den Erwerb des Eigentums an einer Wohnung, an einem Einfamilienwohnhaus oder an einer Liegenschaft, die zum Bau eines Einfamilienwohnhauses geeignet ist, gerichtet ist und dies zur Deckung des dringenden Wohnbedürfnisses des Verbrauchers oder eines nahen Angehörigen dienen soll, kann bis zum Zustandekommen des Vertrages oder danach binnen einer Woche schriftlich seinen Rücktritt erklären. Die Frist beginnt erst zu laufen, wenn dem Verbraucher eine schriftliche Erklärung ausgefolgt wurde, die insbesondere Informationen wie den Namen und Anschrift des Unternehmers, Angaben zum geschlossenen Vertrag sowie eine Belehrung über das Rücktrittsrecht enthält. Das Rücktrittsrecht erlischt bei fehlender oder fehlerhafter Belehrung erst einen Monat nach beiderseitiger vollständiger Vertragserfüllung.

 

Sonstige Bedingungen

Diese Geschäftsbedingungen bilden die Grundlage für jede Art von Geschäftsbeziehungen mit Wimmer Realitäten GmbH und werden diese bei Aufnahme einer Geschäftsverbindung vom Kunden ausdrücklich anerkannt. Als Erfüllungsort und Gerichtstand (außer für Konsumenten im Sinne des KSchG) wird Wels vereinbart. Zum Zwecke der Anbahnung des zu vermittelnden Rechtsgeschäftes behält sich Wimmer Realitäten GmbH das Recht vor, die Dienste einer anderen Maklerfirma in Anspruch zu nehmen, wenn dies zur Erhöhung der Vermittlungschancen zweckdienlich erscheint. Weder dem/der AuftraggeberIn noch den zugeführten InteressentInnen entstehen irgendwelche Mehrkosten.

Der/die VertragspartnerIn stimmt zu, dass seine/ihre persönlichen Daten bei der CRIF GmbH zum Zweck der Bonitätsprüfung an Wimmer Realitäten GmbH weitergegeben werden. Diese Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden. Durch den Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der bis dahin erfolgten Verarbeitung nicht berührt.

Die Bestimmungen des FAGG und des KSchG bzw. die Bestimmungen dieser AGB die auf das KSchG und das FAGG verweisen, kommen außerdem nur dann zur Anwendung, wenn der/die VertragspartnerIn des Maklers Verbraucher im Sinne des §1KSchG ist.

Sofern in diesen AGB Regelungen nicht enthalten sind, gelten die Bestimmungen des Maklergesetzes (BGBl. Nr. 262/1996) sowie der Immobilienmaklerverordnung 1996 (BGBl. Nr. 297/1996).